Der Gesetzgeber schreibt die ärztliche Leichenschau vor. Jedoch kommt die Krankenkasse für die Kosten regelmäßig nicht auf. In bestimmten Einzelfällen werden die Kosten von Sozialkassen übernommen. Dies ist primär dann der Fall, wenn Sie beim zuständigen Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt haben.
Der Gesetzgeber sieht primär vor, dass sich die Angehörigen eines Verstorbenen um dessen Beisetzung kümmern. Hierzu gehören auch notwendige Verrichtungen – eben, wie die ärztliche Leichenschau.
Wer hat die Leichenschau zu veranlassen?
Die Bestattungsverordnung (BayBestV) regelt, wer die Leichenschau zunächst zu veranlassen hat:
- der Ehegatte oder der Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Eltern,
- die Großeltern,
- die Enkelkinder,
- die Geschwister,
- die Kinder der Geschwister des Verstorbenen und
- die Verschwägerten ersten Grades,
- die Personensorgeberechtigten,
- der Betreuer, soweit die Sorge für die Person des Verstorbenen zu dessen Lebzeiten zu seinem Aufgabenkreis gehört hat,
- in Krankenhäusern der leitende Arzt; bestehen mehrere selbständige Abteilungen, dann der leitende Abteilungsarzt,
- in Heimen, insbesondere Pflegeheimen, Altenheimen und Altenwohnheimen, Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen, in Therapieeinrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften, ferner in Justizvollzugsanstalten, sowie in ähnlichen Einrichtungen deren Leiter, wenn sich die Leiche dort befindet
- sowie weitere, hier nicht aufgeführte Personen.
Die Kosten der Leichenschau sind von vorstehendem Personenkreis entsprechend zu tragen (BestG Art. 4). Eine Ausschlagung der Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass keine Zahlungsplicht besteht.
Welche Kosten fallen an?
Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, welche die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hierfür vorsieht. Mit Wirkung zum 01.01.2020 trat die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Anpassung des Leichenschauentgelts in Kraft.
- Für die Leichenschau: GOÄ Ziffern 100 oder 101 und Zuschlag 102.
- Zeitzuschläge für Einsätze bei Nacht oder wochenends: F, G, H.
- Wegegeld gem. GOÄ §8 bzw. §9.
- Auslagenersatz für den Durchschreibesatz „Todesbescheinigung Bayern“.
In der Phase der Trauer sollen Sie sich nicht mit der Bezahlung von Rechnungen beschäftigen müssen. Daher bemühen wir uns, unsere Kosten vorab mit Ihrem Bestatter zu verrechnen.
Aber ich glaube, dass wenn der Tod unsere Augen schließt, wir in einem Lichte stehn, von welchem unser Sonnenlicht nur Schatten ist.
Arthur Schopenhauer
Worauf kommt es bei der Leichenschau an? Informieren Sie sich zum Thema Durchführung.